Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen (Laufzeit weniger als ein Jahr) werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen (Laufzeit weniger als ein Jahr) werden grundsätzlich nicht gezeichnet.