In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung ist nicht versichert:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden
- Fahrräder, welche nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 10.000,- EURO
- Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt
- Fahrräder ohne Rahmen-/Codierungsnummer
- Elektrofahrräder/E-Bikes/Pedelecs sowie alle übrigen Fahrräder mit Hilfsmotor
- Eigenbauten
- Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Carbon-Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
Nicht versichert sind auch:
- Eigenbauten;
- Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen);
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;
- Elektrofahrräder/ E-Bikes/ Pedelecs, sowie alle übrigen Fahrräder mit Hilfsmotor;
- Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen;
- Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen;
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat;
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.
- Schäden durch Verschleiß, Alterung/ Materialermüdung (z. B. Versprödung der Reifen) sowie Abnutzung durch Beanspruchung an Reifen und Bremsbelägen;
- Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung
des Verkäufers fallen, - Schäden durch Rost oder Oxidation,
- Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen
entstehen. - Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.